Die Schweiz ist einer der begehrtesten Immobilienmärkte der Welt für asiatisches Privatvermögen. Aber bevor eine Transaktion voranschreiten kann, erfordert ein Gesetz Aufmerksamkeit: das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland, allgemein bekannt als Lex Koller.
Was ist Lex Koller?
Lex Koller wurde 1983 eingeführt, um den ausländischen Erwerb von Schweizer Wohnimmobilien zu begrenzen. Sein Kernprinzip: Nicht in der Schweiz ansässige Personen benötigen grundsätzlich eine behördliche Bewilligung für den Erwerb von Wohnimmobilien in der Schweiz.
Was Lex Koller NICHT einschränkt
- Gewerbeimmobilien. Bürogebäude, Detailhandel, Lagerhäuser und gemischt genutzte Objekte, können von ausländischen Käufern ohne Bewilligung frei erworben werden
- Wohnimmobilien, die von in der Schweiz domizilierten Ausländern (d.h, mit Schweizer Aufenthaltsbewilligung) erworben werden, sind ebenfalls ausgenommen
- Bestimmte Hotel- und Resortimmobilien können je nach rechtlicher Klassifizierung als gewerblich gelten
Praktische Auswirkungen für asiatische Käufer
Für die meisten Investoren aus Singapur, Hongkong, Malaysia und Thailand ist der unkomplizierteste Weg Gewerbeimmobilien, für die keine Lex-Koller-Beschränkung gilt. Für diejenigen, die Wohnimmobilien suchen, sind die Optionen: Schweizer Wohnsitz begründen, Erwerb im Rahmen kantonaler Ferienwohnungskontingente in designierten Resortgebieten oder Kauf über eine Struktur mit vertretbarer gewerblicher Nutzungsklassifizierung.
Häufig gestellte Fragen
Ja. Lex Koller gilt für alle nicht in der Schweiz ansässigen Käufer von Schweizer Wohnimmobilien, unabhängig von der Nationalität. Gewerbeimmobilien unterliegen nicht Lex Koller und können frei erworben werden.
In designierten Resortgebieten können ausländische Nicht-Residenten Ferienchalets im Rahmen jährlicher kantonaler Kontingente erwerben. Diese Kontingente sind begrenzt und an Bedingungen geknüpft. Für städtische Wohnimmobilien in Zürich, Genf oder Zug gilt dies nicht.