GKP Einblicke · 2026-05-15 · 6 min read

Lex Koller erklärt: Was Asiatische Investoren vor dem Kauf Schweizer Immobilien wissen müssen

Das Schweizer Lex-Koller-Gesetz ist die wichtigste rechtliche Überlegung für asiatische Investoren, die Schweizer Immobilien suchen. Dieser Leitfaden erklärt, was es einschränkt, was es erlaubt und wie qualifizierte Käufer aus Singapur, Hongkong, Malaysia und darüber hinaus den Markt erschliessen können.

Dieser Artikel dient ausschliesslich Informationszwecken und stellt keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung dar. Leser sollten vor jeglichen Entscheidungen einen qualifizierten Schweizer Steuerberater, Anwalt oder Finanzfachmann konsultieren.

Die Schweiz ist einer der begehrtesten Immobilienmärkte der Welt für asiatisches Privatvermögen. Aber bevor eine Transaktion voranschreiten kann, erfordert ein Gesetz Aufmerksamkeit: das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland, allgemein bekannt als Lex Koller.

Was ist Lex Koller?

Lex Koller wurde 1983 eingeführt, um den ausländischen Erwerb von Schweizer Wohnimmobilien zu begrenzen. Sein Kernprinzip: Nicht in der Schweiz ansässige Personen benötigen grundsätzlich eine behördliche Bewilligung für den Erwerb von Wohnimmobilien in der Schweiz.

Was Lex Koller NICHT einschränkt

  • Gewerbeimmobilien. Bürogebäude, Detailhandel, Lagerhäuser und gemischt genutzte Objekte, können von ausländischen Käufern ohne Bewilligung frei erworben werden
  • Wohnimmobilien, die von in der Schweiz domizilierten Ausländern (d.h, mit Schweizer Aufenthaltsbewilligung) erworben werden, sind ebenfalls ausgenommen
  • Bestimmte Hotel- und Resortimmobilien können je nach rechtlicher Klassifizierung als gewerblich gelten

Praktische Auswirkungen für asiatische Käufer

Für die meisten Investoren aus Singapur, Hongkong, Malaysia und Thailand ist der unkomplizierteste Weg Gewerbeimmobilien, für die keine Lex-Koller-Beschränkung gilt. Für diejenigen, die Wohnimmobilien suchen, sind die Optionen: Schweizer Wohnsitz begründen, Erwerb im Rahmen kantonaler Ferienwohnungskontingente in designierten Resortgebieten oder Kauf über eine Struktur mit vertretbarer gewerblicher Nutzungsklassifizierung.

Häufig gestellte Fragen